ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


ANDREAS LANGREITER
PHOTO+DESIGN
Mag. (FH) Andreas Langreiter
Obere Dorfstraße 43
6336 Langkampfen
Austria
+43 664 4208192
hello@andreaslangreiter.com
www.andreaslangreiter.com

 

1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 ANDREAS LANGREITER | PHOTO+DESIGN (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich
auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle
Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von
diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der
Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht
im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur
ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde
den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens
wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt
dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten
kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.


2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von
„Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen
vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die
Anbieter sind demnach nicht ver-pflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es
besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos
entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit
einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung
der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige
Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der
Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich
anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte
und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag
des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media
Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit
jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen,
kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die
Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle
Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB
zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive
Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen,
dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung
der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit
nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses
und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von
Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig
sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser
Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel
usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes
präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages
wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf
die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag
der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben,
bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden
eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen,
dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen
Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem
Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.


4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag
oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll
(„Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung
des Auftrages Ge-staltungsfreiheit der Agentur.
4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge,
Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von
ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten
sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich
machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren,
die für die Durchführung des Auftrages von Be-deutung sind, auch wenn diese erst während der
Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass
Arbeiten infolge sei-ner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der
Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfü-gung gestellten
Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte
Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und
daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter
Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht
we-gen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die
Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der
Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtli-che Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme
Dritter entstehen, ins-besondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.


5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung
von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Er-füllungsgehilfen zu bedienen und/
oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremd-leistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eige-nen Namen oder
im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig aus-wählen und darauf achten, dass
dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen
Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
5.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten.
Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.


6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbind-lich vereinbart, nur
als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von
der Agentur schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertre-ten hat, wie z.B.
Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutba-ren Mitteln nicht abwendbare
Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern
sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind
der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der
Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos
verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden we-gen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen,
ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen
wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder
Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Be-gehren der Agentur
weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortge-setzt, trotz schriftlicher Abmahnung
mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen
wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung,
sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu
verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährli-chen) Budget von € 3.000,00 oder solchen, die
sich über einen längeren Zeitraum er-strecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw.
Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels
Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber-
und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar ab-gegolten sind, werden
gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tat-sächlichen Kosten
die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den
Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kos-tenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt,
wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig
kostengünsti-gere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %
ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüber-schreitung gilt vom
Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung
gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die An-rechnungsbestimmung des § 1168
ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Ent-gelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten
Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind
vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.


9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall
besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung
sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendun-gen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der
Agentur.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unter-nehmergeschäfte
geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig
sind, zu ersetzen. Dies umfasst je-denfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher
Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung
beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon
unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen an-derer mit dem
Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleis-tungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages
zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten
Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten
noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agen-tur aufzurechnen,
außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen,
Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben
ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Ent-wurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von
der Agentur jederzeit - insbe-sondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Ver-wendungszweck.
Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch
ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen
der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Be-zahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten
Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht
diese Nut-zung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung
durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur
und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang
hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urhe-berrechtlich geschützt ist - die
Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene
Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle
oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agen-turvertrages unabhängig davon, ob
diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein An-spruch auf die volle
im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages
nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Ver-trag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende
ist keine Agenturvergü-tung mehr zu zahlen.
10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung
angemessenen Honorars.


11. Kennzeichnung
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und
allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kun-den dazu berechtigt,
auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo
auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Ge-schäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung
durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich
unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall
ist die Geltendmachung von Gewährleis-tungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung
aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Ver-besserung oder
Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener
Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen
Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn
diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In
diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der
Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (kör-perlichen) Sache auf
seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-,
marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu
einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit
oder nach Erfüllung ei-ner allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche
Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber
der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Liefe-rung/Leistung. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zu-rückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB
wird ausgeschlossen.


13. Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögens-schäden des Kunden ausgeschlossen,
gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mit-telbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden,
Schäden wegen Ver-zugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens
bei Vertragsab-schluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von
grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur er-brachten Leistung
(z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn
die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei
leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene
Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen
oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos
zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Scha-dens; jedenfalls
aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe
nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.


14. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsan-schrift und sonstige Adressen
des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten,
UID-Nummer) zum Zwecke der Ver-tragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke,
beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und
elekt-ronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige
Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, ge-speichert und verarbeitet
werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf
zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an
die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.


15. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen
der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss
seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur
die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten
im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige
Gericht vereinbart. Gerichtsstand Langkampfen. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt
sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung
auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.